Waldgesetz
"Wege, die sich für den Verkehr mit Motorfahrzeugen oder Fahrrädern nicht eignen oder offensichtlich nicht dafür bestimmt sind, wie Fuss- und Wanderwege, dürfen mit solchen Fahrzeugen nicht befahren werden."
Das heisst es im Artikel 43 des Schweizer Strassenverkehrsgesetz (SVG). Das bedeutet, dass das Fahren mit Mountainbikes auf Wanderwegen auch ohne spezielles Verbot generell nicht erlaubt ist. Dieser Artikel kann in der Praxis unmöglich umgesetzt werden. Deshalb haben viele Kantone unterschiedliche Regelungen eingeführt.
Im Waldgesetz des Kantons Aargau heisst es in Paragraf 13, dass das Fahren abseits von Waldstrassen und Waldwegen als nachteilige Nutzung gilt. Nachteilige Nutzungen sind anhand Artikel 16 des Bundesgesetzes über den Wald unzulässig. Die Kantone können aber nach Artikel 16 solche Nutzungen unter Auflagen und Bedingungen bewilligen. Im Paragrafen 23 der Verordnung zum Waldgesetz des Kantons Aargau ist diese Regelung dann auch noch genauer festgehalten. Demzufolge kann der Gemeinderat mit Zustimmung des Waldeigentümers und des Kreisförsters das nichtmotorisierte Fahren abseits von Waldstrassen und Waldwegen erlauben.
Kurz gesagt: Grundsätzlich ist Mountainbiken nur auf Waldstrassen und Waldwegen erlaubt. Doch der Gemeinderat kann das Mountainbiken auf Trampelpfaden und Singletrails bewilligen.

Die IG MTB fordert, dass das Befahren von allen bestehenden Wegen (mit einleuchtenden Einschränkungen) grundsätzlich legalisiert wird Weitere Infos unter www.ig-mtb.ch.
Meiner Meinung nach kann das Mountainbiken auf Singletrails und Trampelpfaden nicht verhindert werden. Verbote nützen deshalb nichts. Ich denke, dass man gerade mit ausgeschilderten Routen den Mountainbikern einen "legalen Singletrail" zur Verfügung stellen könnte.
Meine Routen führen aber meist über befestigte Wald- und Feldwege. Auf den wenigen Singletrails müsste man die Mountainbiker und Fussgänger gegenseitig darauf aufmerksam machen, dass sie nicht alleine sind. Und an gefährlichen Stellen sind natürlich Trage- oder Schiebepassagen nötig.
Zu diesem Thema gibt es noch eine Studie des Verbandes Schweizer Mountainbike Führer.